Bedarfsplanung

Die DIN 18205 – Bedarfsplanung im Bauwesen regelt, dass bei der Bedarfsplanung die Bedürfnisse, Ziele und Anforderungen des Bedarfsträgers zusammengetragen und die Ergebnisse in einem Bedarfsplan festgehalten werden. Bedarfsträger sind nicht nur die Bauherren, sondern auch die späteren Nutzer. Die Bedarfsplanung ist keine Phase der Ideenfindung noder der Entwurfsentwicklung. Im Vordergrund stehen die Interessen und Vorstellungen der Bedarfstragenden.
In dieser Phase könne wir sie bereits unterstützen, es ist allerdings zu empfehlen, dass sich Bauherren zunächst die Zeit nehmen, sich selbst mit ihrem Vorhaben auseinanderzusetzen bevor sonstige Beteiligte dazustoßen. Wurden alle relevanten Informationen zusammengetragen, kann der Bedarfsplan unter unserer Mitwirkung erarbeitet werden. Wir verfügen über das nötige Know-How, um Auskunft über baurechtliche Fragen zu geben und erste Kosten- und Zeitrahmenschätzungen abzugeben. So können wir ihnen die Bedarfsermittlung vereinfachen und zu einer strukturierten Aufbereitung der Erkenntnisse beitragen. Durch eine ordentlich durchgeführte Bedarfsplanung lässt sich jede Menge Ärger und Mehraufwand einsparen, nehmen Sie sich also die Zeit, schon vor dem eigentlichen Projektstart grundlegende Fragen zu klären – denn diesen Zeitaufwand werden Sie sehr schnell wieder einholen.
Der Bedarfsplan liefert als Arbeitsdokument die einzelnen Projektziele und -rahmenbedingungen sowie Anforderungen der Beteiligten.

 

Zeige mir wie du baust und ich sage dir, wer du bist.