Hydraulischer Abgleich ist unverzichtbar
Wird der Einbau einer neuen Heizung durch die BEG gefördert, muss ein hydraulischer Abgleich durchgeführt werden, sonst droht die Nichtgewährung oder Rücknahme der gesamten Fördermittel.
Eine Anforderung, an einen baurechtlich notwendigen Nachweis ist nicht bekannt.
Privatrechtlich ist der hydraulische Abgleich Grundlage der An- und Abnahme der Leistung des Installateurs. Liegt der Nachweis nicht vor und wird die Anlagentechnik dennoch abgenommen, geht das Risiko auf den Betreiber über.
Klare Empfehlung: Planen statt klagen.